Förderungen für Erdwärme
Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihr neues Bauvorhaben oder Ihr Bestandsgebäude mit
Erdwärme auszustatten, unterstützten Sie verschiedene Institutionen mit Fördermitteln.
Hierbei wird zwischen Bestandsgebäuden und Neubauten unterschieden.
Sie können von zwei unabhängigen Stellen Fördermittel bekommen:
a) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) – hier können Sie Fördermittel
für die Wärmepumpe erhalten (BEG Einzelmaßnahme). Der Antrag wird online gestellt.
Aktuell können Sie für die Nutzung von Erdwärme bis zu 40 % der Investitionskosten erstattet bekommen (min. aber 30 %).
Bei den Detailfragen kann Ihnen Ihr zuständiger Heizungsinstallateur helfen.
Über folgenden Link können weitere Informationen abgerufen werden:
b) Bezirksregierung Arnsberg – hier können Sie Fördermittel für die Bohrungen erhalten.
10,00 €/Bohrmeter können hier beantragt werden. Der Antrag wird ebenfalls online
gestellt. Die meisten Angaben können Sie als Bauherr selber ausfüllen, bei den Detailfragen
können wir Ihnen helfen.
Über den unten aufgeführten Link können noch weitere Informationen eingeholt werden:
Auch hier können Sie von zwei unabhängigen Stellen Fördermittel beziehen:
a) Ab dem 01.07.2021 tritt die „BEG Effizienzhausförderung“ in Kraft.
Hier können Bauherren, wenn das Objekt auf Niveau 55, 55 EE oder 55 NH;–40, 40 EE, 40 NH;–40 Plus erstellt wird, Fördermittel beantragen.
Diese Fördermittel gelten dann für das gesamte Gebäude. Heißt konkret:
„Beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzhäusern oder einzelner darin befindlicher Wohnungen gemäß Nummer 5.1 die gesamten gebäudebezogenen Investitionskosten. Dies sind die Kosten der Errichtung oder des Erwerbs des Gebäudes bzw. der darin befindlichen Wohnung sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen. Nicht förderfähig sind die durch den Erwerb verursachten Transaktionskosten und die Kosten des Grundstückserwerbs“
Zu den Förderhöhen setzen sich wie folgt zusammen:
Für das Erreichen der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe wird der nachfolgend aufgeführte Prozentsatz auf die hierfür entstandenen förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss gewährt:
- Effizienzhaus 55: 15 %;
- Effizienzhaus 40: 20 %;
- Effizienzhaus 40 Plus: 25 %.
Bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE“- oder einer „Effizienzhaus NH“-Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 2,5 Prozentpunkte. Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“-Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 2,5 Prozentpunkte.
b) Bezirksregierung Arnsberg – hier können Sie Fördermittel für die Bohrungen erhalten.
5,00 €/Bohrmeter können hier beantragt werden. Der Antrag wird ebenfalls online
gestellt. Die meisten Angaben können Sie als Bauherr selber ausfüllen, bei den Detailfragen
können wir Ihnen helfen.
Über den unten aufgeführten Link können noch weitere Informationen eingeholt werden: